Recht gegen rechtsextreme Inhalte
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. jugendschutz.net ergreift Maßnahmen gegen rechtsextreme Inhalte auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Dieser regelt in den §§ 4 und 5, welche Inhalte nicht oder nur eingeschränkt über das Internet verbreitet werden dürfen.
Gesetze
Im deutschen Recht gilt der Grundsatz: Was offline illegal ist, bleibt auch online illegal. Im Internet ist deshalb die Verbreitung von Propagandaschriften, von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, von volksverhetzenden Äußerungen oder die Leugnung von nationalsozialistischen Völkermordhandlungen strafbar. Mehr...
Maßnahmen
In 80 Prozent der Fälle erreicht jugendschutz.net durch die Kooperation mit Medienaufsicht, Providern und ausländischen Partnerorganisationen die Entfernung unzulässiger Inhalte. Die Kontaktaufnahme zu Providern ist dabei nach wie vor das wirksamste Mittel, auch bei Angeboten, die nicht über deutsche Server verbreitet werden. Mehr...
Rechtsterrorismus: Szenereaktionen und Gewaltaufrufe im Netz
Die neonazistisch motivierten Gewalttaten des rechtsterroristischen Nationalsozialistischer...





